Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    
    § 1 Allgemeines
    
1. Für alle Kaufverträge und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen
Käufer und uns gelten die nachstehenden Bedingungen. Der
Käufer erkennt diese Bedingungen für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit uns bei Auftragserteilung,
spätestens durch teilweise oder vollständige Annahme.
2. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, schriftlich,
telefonisch oder mündlich sind nur dann verbindlich, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebote, Lieferfristen, Lieferung
      
      1. Angebote sind freibleibend, Preislisten gelten als Information in
      diesem Sinne.
        
        
        2. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie von uns
      schriftlich bestätigt sind.
        
        
        3. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger, sowie rechtzeitiger
      Selbstbelieferung. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter
      Lieferung sind ausgeschlossen. Die Bestellung kann wegen
      Lieferverzug nur im gegenseitigen Einvernehmen storniert
      werden.
        
        
        4. Für Lieferungen durch uns ist die Beladestelle Erfüllungsort, bei
      Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr. Lieferung erfolgt an die
      vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die
      Kosten. Versicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten
      des Käufers abgeschlossen. Die Anlieferung geschieht in allen
      Fällen auf Rechnung des Käufers, es sei denn, dass bei
      Abschluss des Kaufvertrages anderes vereinbart wurde.
      
5. Bei Anlieferung ist Voraussetzung das Vorhandensein einer mit
      schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verläßt das
      Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare
      Anfuhrstraße, so haftet dieser für den auftretenden Schaden.
      
      
      6. Ist die Ware 3 Monate nach Abschluss des Vertrages nicht
      abgerufen worden, so sind wir berechtigt vom Vertrag
      zurückzutreten und dadurch angefallene Kosten zu berechnen.
      
    
§ 3 Zahlung
    1. Zahlungsbedingungen werden bei Abschluß des Kaufvertrages
      festgelegt.
      Bei Barverkauf ist der Kaufpreis vorab oder sofort bei Empfang
      der Ware zu bezahlen.
      
2. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht und
      Transportmittel wie Paletten usw.
      
3. Rechnungslegung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber
      und bedarf entsprechender Vereinbarung. Diskont,
      Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer.
      Wir sind berechtigt, vom Käufer ab Verzug Zinsen in Höhe der von
      uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 3 %
      über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils
      zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen; die Geltendmachung
      weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
      
      
      4. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei
      Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt,
      weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen,
      alle offenstehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge
      sofort fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistung
      zu verlangen.
      
      
      5. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche,
      auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit
      seinen Zahlungen innezuhalten oder zu verweigern, es sei denn,
      eine grobe Mangelhaftigkeit der Ware steht fest oder die
      Ansprüche des Käufers sind unbestritten oder rechtskräftig
      festgestellt.
      § 4 Gewährleistung und Haftung
    
      1. Beanstandungen und Reklamationen können wir nur binnen 5
      Werktagen nach Lieferung anerkennen, in jedem Falle aber vor
      Verarbeitung und Einbau sind diese uns anzuzeigen und schriftlich
      darzulegen.
        
        
        2. Transportschäden und Fehlmengen sind umgehend nach
      Übergabe der Ware mit Unterschrift des Käufers oder eines von
      ihm Beauftragten auf dem Lieferschein schriftlich zu fixieren.
      Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet
      werden.
        
        
        3. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im
      Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Käufer unter
      Ausschluß von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen
      Gewährleistungsrechte zu.
        
        
        4. Zur Erfüllung unserer Gewährleistungspflichten treten wir unsere
      Ansprüche gegen Vorlieferanten - auch soweit sie über die
      gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinausgehen - an den
      Käufer ab. Kann der Käufer die ihn abgetretenen
      Gewährleistungsansprüche außergerichtlich nicht durchsetzen, so
      lebt unsere Eigenhaftung wieder auf.
        
        
        5. Eine Verpflichtung unsererseits zur Rücknahme der Ware besteht
      nicht. Bei zurückgenommenen Waren werden dem Käufer 15 %
      des entsprechenden Rechnungsbetrages zuzüglich
      Mehrwertsteuer für die im Zusammenhang mit der weiteren
      Verwendung entstehenden Kosten berechnet.
      Bei Spezialanfertigungen, Sonderbestellungen und für den Käufer
      extra hergestellte Waren besteht keine Rückgabemöglichkeit.
      § 5 Eigentumsvorbehalte
    
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des
      Kaufpreises unser Eigentum.
      Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Ware
      nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe
      verpflichtet.
      
      
      2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder zum Einbau der Ware
      nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der
      Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass daraus entstehende
      Forderungen an uns tatsächlich übergehen. Zu den anderen
      Verfügungen über die Ware, insbesondere Verpfändungen oder
      Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.
      
      
      3. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des
      Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen
      Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung,
      zur Verwendung oder zum Einbau der Ware.
      § 6 Gerichtsstand
    1. Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist das für unseren Sitz zuständige Gericht.







